Klasse A – Motorrad
„Schwere“ Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 ccm und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h.
Klasse A1 – 125 cm³
„Leichte“ Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³.
Nennleistung: maximal 11 kW
Verhältnis Leistung zu Leermasse: maximal 0,1 kW/kg
Aufstieg Motorradklasse OHNE theoretische Prüfung
Aufstieg
-von der Klasse A1 auf die Klasse A2 oder
-von der Klasse A2 auf die Klasse A
Mit der Dritten EG-Führerscheinrichtlinie wurde der in Deutschland entwickelte Stufenaufstieg in den Kraftradklassen europaweit übernommen und ausgeweitet.
Beim Aufstieg von der Klasse A1 auf die Klasse A2 und beim Aufstieg von der Klasse A2 auf die Klasse A
- entfällt die theoretische Prüfung (§ 15 Abs. 2a FeV) und
- damit auch die theoretische Ausbildung (§7 Abs . 1 Nrn. 6 und 7 FahrschAusbO),
sofern der Bewerber die jeweils niedrigere Klasse seit mindestens zwei Jahren besitzt.
Für die Erweiterung ist das Bestehen einer praktischen Prüfung vorgeschrieben.
Bei der Prüfung muss der Bewerber von einem Fahrlehrer begleitet werden.
Obwohl eine praktische Ausbildung nicht vorgeschrieben ist, muss sich der Fahrlehrer zunächst davon überzeugen, dass der Bewerber die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten besitzt, bevor er ihn zur Prüfung anmeldet (§ 7 Abs. 2 FahrschAusbO).
In allen anderen Fällen ist eine theoretische und praktische Ausbildung und Prüfung vorgeschrieben.
Dies betrifft:
- Direkteinstieg in A2 oder A
- Aufstieg von A1 direkt nach A
- Aufstieg von A1 nach A2 bzw. A2 nach A ohne mindestens zweijährigen Vorbesitz der jeweils niedrigeren Klassen








