Für die Erweiterung ist das Bestehen einer praktischen Prüfung vorgeschrieben.
Bei der Prüfung muss der Bewerber von einem Fahrlehrer begleitet werden.
Obwohl eine praktische Ausbildung nicht vorgeschrieben ist, muss sich der Fahrlehrer zunächst davon überzeugen, dass der Bewerber die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten besitzt, bevor er ihn zur Prüfung anmeldet (§ 7 Abs. 2 FahrschAusbO).
In allen anderen Fällen ist eine theoretische und praktische Ausbildung und Prüfung vorgeschrieben.
Dies betrifft:
- Direkteinstieg in A2 oder A
- Aufstieg von A1 direkt nach A
- Aufstieg von A1 nach A2 bzw. A2 nach A ohne mindestens zweijährigen Vorbesitz der jeweils niedrigeren Klassen