Weiterbildung für Bus- und Lkw-Fahrer nach BKrFQG
Berufskraftfahrer im Güter- und Personenverkehr sind verpflichtet, alle fünf Jahre an einer Weiterbildung gemäß dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) teilzunehmen.
Diese gesetzliche Regelung gilt
- seit dem 10. September 2008 für den Personenverkehr (Bus),
- seit dem 10. September 2009 für den Güterverkehr (Lkw).
Die Verpflichtung betrifft alle Fahrer, die gewerbliche Fahrten durchführen und Fahrzeuge der Klassen C/CE, C1/C1E, D1/D1E oder D/DE führen.
Die Weiterbildung umfasst 35 Zeitstunden, aufgeteilt in Einheiten von jeweils mindestens 7 Stunden (z. B. fünf Module à 7 Stunden). Ein Teil der Schulung kann durch praktische Übungen auf einem besonderen Gelände oder in einem leistungsfähigen Simulator ersetzt werden.
Für die Weiterbildung ist keine Prüfung erforderlich. Nach Vorlage aller Teilnahmebescheinigungen wird dem Fahrer die Schlüsselzahl 95 im Kartenführerschein eingetragen – als Nachweis der absolvierten Weiterbildung.
Die Schulung muss im Inland oder in dem EU-Mitgliedstaat erfolgen, in dem der Fahrer beschäftigt ist.