Führerschein-Umschreibung

Umschreibung eines ausländischen Führerscheins

Mit einem ausländischen Führerschein können Sie in Deutschland 6 Monate lang fahren. Nach diesen 6 Monaten benötigen Sie einen deutschen Führerschein und können Ihren ausländischen Führerschein umschreiben lassen.

Nach Ablauf der 6-monatigen Frist besitzen Sie keine gültige Fahrerlaubnis und dürfen auf keinen Fall in Deutschland fahren.

Falls Sie trotzdem fahren, begehen Sie eine Straftat „Fahren ohne Fahrerlaubnis“.

Der Vorteil der sogenannten Umschreibung besteht darin, dass Sie keine Ausbildungspflicht haben, das heißt Sie müssen keinen theoretischen Unterricht besuchen und es sind keine Sonderfahrten vorgeschrieben. Als Umschreiber müssen Sie lediglich beide Prüfungen (theoretisch und praktisch) absolvieren.

Umschreibung ausländischer Führerschein (Privilegiertenstaaten) gemäß Anlage 11 Fahrerlaubnis-Verordnung FeV

Eine ausländische Fahrerlaubnis, die in einem Land ausgestellt wurde, das nicht den Mitgliedstaaten der Europäischen Union angehört, berechtigt bis zu einem halben Jahr nach dem Tag des ersten Grenzübertritts zum Führen eines Kraftfahrzeuges im Bundesgebiet.

Der Antrag auf Umschreibung der ausländischen Fahrerlaubnis kann nur direkt bei der Führerscheinstelle gestellt werden.

Zur Antragstellung ist die persönliche Vorsprache erforderlich:

Landeshauptstadt Wiesbaden
Fahrerlaubnis- und Zulassungsbehörde
Kfz-Zulassung
Stielstr. 3
65201 Wiesbaden-Schierstein
Tel: 0611 / 31-8350

Hinweis

Die Führerscheinstelle entscheidet über die Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis !