LKW

Klasse C – LKW

Klasse C – Schwere LKW

Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg

Mindestalter: 21 Jahre
Vorbesitz Klasse B erforderlich
Beinhaltet Klasse C1
Geltungsdauer der Fahrerlaubnis 5 Jahre

Klasse C1 – Leichte LKW

Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg aber nicht mehr als 7.500 kg

Mindestalter: 18 Jahre
Vorbesitz Klasse B erforderlich
Beinhaltet keine anderen Klassen
Geltungsdauer der Fahrerlaubnis 5 Jahre

Klasse CE

Kombination aus Kraftfahrzeugen der KLasse C und Anhänger mit mehr als 750 kg zulässiger Gesamtmasse

Mindestalter: 21 Jahre
Vorbesitz Klasse C erforderlich
Beinhaltet Klasse C1E, BE, T
Geltungsdauer der Fahrerlaubnis 5 Jahre

Klasse C1E

Kombination aus Kraftfahrzeugen der KLasse C1 und Anhänger mit mehr als 750 kg zulässiger Gesamtmasse

Mindestalter: 18 Jahre
Vorbesitz Klasse C1 erforderlich
Beinhaltet Klasse BE
Geltungsdauer der Fahrerlaubnis 5 Jahre

Hinweis

Für Berufskraftfahrer reicht die Fahrerlaubnis als alleiniger Nachweis der Befähigung nicht mehr aus ! ! !

Nach dem BKrFQG müssen Sie zusätzlich:

Dozent für Fahrerlaubnisausbildung Klasse C/CE

Osman Karacelik 0152 34372347

zertifizierte Berufskraftfahrer Aus- und Weiterbildung nach AZAV in Wiesbaden

www.berufskraftfahrer-wiesbaden.de