Emser Straße 44
65195 Wiesbaden
Klasse D – BUS
Wir bieten ab sofort auch die Klasse D – BUS an.
Klasse D Große Busse
Kraftfahrzeuge die zur Beförderung von mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt sind.
Mindestalter: 24 Jahre
(Außnahmen möglich!)
Vorbesitz Klasse B erforderlich
Beinhaltet Klasse D1
Geltungsdauer der Fahrerlaubnis 5 Jahre
Klasse D1 – kleine Busse
Kraftfahrzeuge die zur Beförderung von mehr als 8 aber nicht mehr als 16 Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut und nicht länger als 8 Meter sind.
Mindestalter: 21 Jahre
(Außnahmen möglich!)
Vorbesitz Klasse B erforderlich
Beinhaltet Klasse BE, C1E bei Besitz von C1
Geltungsdauer der Fahrerlaubnis 5 Jahre
Klasse DE
Kombination aus Kraftfahrzeugen der KLasse D und Anhänger mit mehr als 750 kg zulässiger Gesamtmasse
Mindestalter: 24 Jahre
(Außnahmen möglich!)
Vorbesitz Klasse D erforderlich
Beinhaltet Klasse D1E, BE, C1E bei Besitz von C1
Geltungsdauer der Fahrerlaubnis 5 Jahre
Klasse D1E
Kombination aus Kraftfahrzeugen der KLasse D1 und Anhänger mit mehr als 750 kg zulässiger Gesamtmasse.
Mindestalter: 21 Jahre
Vorbesitz Klasse D1 erforderlich
Beinhaltet Klasse BE, C1E bei Besitz von C1
Geltungsdauer der Fahrerlaubnis 5 Jahre
Nach dem BKrFQG müssen Sie zusätzlich:
- die sogenannte Grundqualifikation erwerben und
- regelmäßig Weiterbildungskurse besuchen.
Dozent für Fahrerlaubnisausbildung Klasse D/DE
Bayram Karacelik 0177 6055289
zertifizierte Berufskraftfahrer Aus- und Weiterbildung nach AZAV in Wiesbaden
Bei der Führerscheinklasse BUS (D, D1) gelten besondere Regelungen hinsichtlich der praktischen Ausbildung. Folgende Tabelle zeigt, wieviele Fahrstunden abhängig vom Vorbesitz durchgeführt werden müssen.
| Führerschein Vorbesitz | Kl. B oder C1 weniger 2 Jahre | Kl. B oder C1 mehr 2 Jahre | Kl. C weniger 2 Jahre | Kl. C mehr 2 Jahre | Kl. D1 | Kl. DE |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Grundausbildung | 45 | 33 | 14 | 7 | 20 | 4 |
| Überland | 22 | 12 | 16 | 8 | 5 | 3 |
| Autobahn | 14 | 8 | 8 | 4 | 5 | 1 |
| Nachtfahrt | 8 | 5 | 6 | 3 | 5 | 1 |
| Gesamtstunden | 89 | 58 | 44 | 22 | 35 | 9 |
Antragstellung
Bei Antragstellung für die Klassen D/DE sind vorzulegen:
- Ein ärztliches Zeugnis, das jeder Arzt, auch der Hausarzt, ausfertigen kann (darf bei Antragstellung nicht älter als ein Jahr sein).
- Eine Bescheinigung über die Untersuchung des Sehvermögens durch Augenarzt, einen Arbeits- oder Betriebsmediziner, einen Arzt bei der Begutachtungsstelle für Fahreignung oder einen Arzt eines Gesundheitsamtes oder einer öffentlichen Verwaltung (darf bei Antragsstellung nicht älter als zwei Jahre sein). Werden bei der Untersuchung die festgelegten Grenzwerte nicht erreicht, muss ein Zeugnis eines Augenarztes beigebracht werden.
- Zusätzlich ist ein betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten über die Erfüllung besonderer Anforderungen hinsichtlich Belastbarkeit Orientierungsleistung, Konzentrationsleistung, Aufmerksamkeitsleistung und Reaktionsfähigkeit beizubringen. Das Gutachten kann auch von einer amtlichen anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung erstellt werden. Es darf am Tag der Antragstellung nicht älter als ein Jahr sein.



