Bus

Klasse D – BUS

Wir bieten ab sofort auch die Klasse D – BUS an.

Klasse D Große Busse

Kraftfahrzeuge die zur Beförderung von mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt sind.

Mindestalter: 24 Jahre
(Außnahmen möglich!)
Vorbesitz Klasse B erforderlich
Beinhaltet Klasse D1
Geltungsdauer der Fahrerlaubnis 5 Jahre

Klasse D1 – kleine Busse

Kraftfahrzeuge die zur Beförderung von mehr als 8 aber nicht mehr als 16 Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut und nicht länger als 8 Meter sind.

Mindestalter: 21 Jahre
(Außnahmen möglich!)
Vorbesitz Klasse B erforderlich
Beinhaltet Klasse BE, C1E bei Besitz von C1
Geltungsdauer der Fahrerlaubnis 5 Jahre

Klasse DE

Kombination aus Kraftfahrzeugen der KLasse D und Anhänger mit mehr als 750 kg zulässiger Gesamtmasse

Mindestalter: 24 Jahre
(Außnahmen möglich!)
Vorbesitz Klasse D erforderlich
Beinhaltet Klasse D1E, BE, C1E bei Besitz von C1
Geltungsdauer der Fahrerlaubnis 5 Jahre

Klasse D1E

Kombination aus Kraftfahrzeugen der KLasse D1 und Anhänger mit mehr als 750 kg zulässiger Gesamtmasse.

Mindestalter: 21 Jahre
Vorbesitz Klasse D1 erforderlich
Beinhaltet Klasse BE, C1E bei Besitz von C1
Geltungsdauer der Fahrerlaubnis 5 Jahre

Hinweis

Für Berufskraftfahrer reicht die Fahrerlaubnis als alleiniger Nachweis der Befähigung nicht mehr aus ! ! !

Nach dem BKrFQG müssen Sie zusätzlich:

Dozent für Fahrerlaubnisausbildung Klasse D/DE

Bayram Karacelik 0177 6055289

zertifizierte Berufskraftfahrer Aus- und Weiterbildung nach AZAV in Wiesbaden

www.berufskraftfahrer-wiesbaden.de

Bei der Führerscheinklasse BUS (D, D1) gelten besondere Regelungen hinsichtlich der praktischen Ausbildung. Folgende Tabelle zeigt, wieviele Fahrstunden abhängig vom Vorbesitz durchgeführt werden müssen.

Führerschein VorbesitzKl. B oder C1
weniger 2 Jahre
Kl. B oder C1
mehr 2 Jahre
Kl. C
weniger 2 Jahre
Kl. C
mehr 2 Jahre
Kl. D1Kl. DE
Grundausbildung4533147204
Überland221216853
Autobahn1488451
Nachtfahrt856351
Gesamtstunden89584422359

Antragstellung

Bei Antragstellung für die Klassen D/DE sind vorzulegen:

  1. Ein ärztliches Zeugnis, das jeder Arzt, auch der Hausarzt, ausfertigen kann (darf bei Antragstellung nicht älter als ein Jahr sein).
  2. Eine Bescheinigung über die Untersuchung des Sehvermögens durch Augenarzt, einen Arbeits- oder Betriebsmediziner, einen Arzt bei der Begutachtungsstelle für Fahreignung oder einen Arzt eines Gesundheitsamtes oder einer öffentlichen Verwaltung (darf bei Antragsstellung nicht älter als zwei Jahre sein). Werden bei der Untersuchung die festgelegten Grenzwerte nicht erreicht, muss ein Zeugnis eines Augenarztes beigebracht werden.
  3. Zusätzlich ist ein betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten über die Erfüllung besonderer Anforderungen hinsichtlich Belastbarkeit Orientierungsleistung, Konzentrationsleistung, Aufmerksamkeitsleistung und Reaktionsfähigkeit beizubringen. Das Gutachten kann auch von einer amtlichen anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung erstellt werden. Es darf am Tag der Antragstellung nicht älter als ein Jahr sein.