ASF

Aufbauseminar für Fahranfänger (ASF)

Wir bieten regelmäßig Aufbauseminare für Fahranfänger an.

Seminarraum:

Fahrschule STAR-X GmbH
Filiale Emserstraße
Emserstraße 44
65195 Wiesbaden

Sitzungsbeginn ist immer um 17:30 Uhr !

Anmeldung:

Für die verbindliche Anmeldung zum Seminar müsst Ihr mit folgenden Unterlagen persönlich in eines unserer Filialen

  • Personalausweis
  • Führerschein (falls vorhanden)
  • Schreiben der Fahrerlaubnisbehörde (Anordnung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar)

Aufbauseminare müssen in Gruppen von mindestens 6 und maximal 12 Teilnehmern durchgeführt werden. Unsere Seminare finden regelmäßig statt, da wir durchgehend zu jedem unserer Seminare die Mindestteilnehmerzahl von 6 erreichen und das Seminar stattfinden darf.

Die Seminare beinhalten 4 Sitzungen zu je 135 Minuten und eine 30-minütige Fahrprobe, die zwischen der ersten und der zweiten Sitzung stattfindet. Die Termine für die Fahrprobe werden in der ersten Sitzung gemeinsam mit den Teilnehmern vereinbart.

Das Aufbauseminar muss innerhalb von mind. 14 Tagen und max. 4 Wochen abgeschlossen werden.

Seminartermine:

Filiale Wiesbaden, Emser Straße 44, 65195 Wiesbaden

Tag Datum Uhrzeit
1. Sitzung Dienstag 05.03.2024 17:30
Beobachtungsfahrt Absprache mit dem ASF-Leiter

(zwischen der 1. und 2. Sitzung)

2. Sitzung Dienstag 12.03.2024 17:30
3. Sitzung Freitag 15.03.2024 17:30
4. Sitzung Dienstag 19.03.2024 17:30

Wer muss an einem ASF-Seminar teilnehmen?

Teilnehmen an einem solchen Seminar muss jeder, der mindestens mit

  • Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um mehr als 20 Km/h
  • Verstoß gegen die 0,0 Promillegrenze
  • Rotlichtverstoß
  • Fahren unter Alkoholeinfluss
  • Überholen im Überholverbot
  • Benutzung des Mobiltelefons, während der Benutzung eines Kraftfahrzeuges (Motor an)
  • Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (Unfallflucht)
  • Benutzung des Seitenstreifens zum Zweck des schnelleren Vorankommens
  • Nötigung
  • Vorfahrtsverletzung mit Gefährdung eines anderen
  • verbotenes Rechtsüberholen außerhalb geschlossener Ortschaften
  • zu schnelles Fahren bei Unübersichtlichkeit an Kreuzungen und Einmündungen oder bei schlechten Sicht- oder Wetterverhältnissen
  • zu dichtes Auffahren
  • „Geisterfahren“ auf Autobahn oder Kraftfahrstraße, sowie Wenden und Rückwärtsfahren
  • Nichtbeachten der Vorfahrt…
  • Führen eine Kraftfahrzeugs mit weniger als 1,6 mm Profiltiefe an den Reifen
  • Fahren ohne Licht
  • Unbefugte Benutzung eines Kraftfahrzeugs
  • erlöschen der Betriebserlaubnis
  • Gefährdung oder Behinderung von Fußgängern oder Radfahrern beim Abbiegen
  • Gefährdung oder Behinderung von Personen in Haltestellen öffentlicher Verkehrsmittel
  • Kennzeichenmissbrauch
  • ungenügendes Absichern eines liegen gebliebenen Fahrzeuges mit Gefährdung anderer
  • verbotenes Parken auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen
  • Termin zur Hauptuntersuchung oder Abgasuntersuchung um mehr als 8 Monate überzogen
  • Gefährdung oder Behinderung von Schulkindern an einem haltenden Schulbus
  • Fahren nur mit Standlicht bei erheblicher Sichtbehinderung
  • aufgefallen ist.

Was passiert nach dem Seminar?

  • die Probezeit wird um 2 Jahre auf insgesamt 4 Jahre verlängert
  • bei einer weiteren Auffälligkeit wird eine kostenpflichtige letzte Verwarnung ausgesprochen
  • erneutes Auffallen (dritte Auffälligkeit) führt zum Führerscheinentzug und anschließender MPU!

Ablauf des Seminars:

  • 4 theoretische Sitzungen von je 135 Minuten
  • 30 Minuten Fahrprobe mit dem Fahrlehrer und weiteren zwei Teilnehmern im Auto
  • Die Teilnahme an allen Sitzungen ist Pflicht! Pünktlichkeit ist Pflicht!
  • Keine Prüfung
Hinweis

Nach dem Seminar ist man für die Teilnahme an einem Fahreignungsseminar (Punktabbau) für 5 Jahre gesperrt !