Auto

Klasse B – Auto

Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind

  • Mindestalter: 18 Jahre oder 17 Jahre beim Begleiteten Fahren
  • Vorbesitz: nicht erforderlich
  • Beinhaltet Klassen: L, AM
  • Geltungsdauer des Führerscheins: 15 Jahre
  • Geltungsdauer der Fahrerlaubnis: unbefristet

Klasse B – Automatik

Kraftfahrzeuge -mit Automatikgetriebe und ohne Kupplungspedal – mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind.

  • Mindestalter: 18 Jahre oder 17 Jahre beim Begleiteten Fahren
  • Vorbesitz: nicht erforderlich
  • Beinhaltet Klassen: L, AM
  • Geltungsdauer des Führerscheins: 15 Jahre
  • Geltungsdauer der Fahrerlaubnis: unbefristet

+++Wir bieten unseren Fahrschülern auf Wunsch die Fahrausbildung auf einem Automatikfahrzeug an+++

(Wir besitzen ein Automatikfahrzeug im Gegensatz zu anderen Fahrschulen, müssen wir uns kein Automatikfahrzeug mieten und sind daher sehr flexibel mit der Fahrstundenplanung)

Vorteile:

  • Der erheblichste Vorteil des Automatik-Führerscheins ist die kurze Zeitspanne, in der der Führerschein zu erwerben ist. Während sich Fahranfänger auf Schaltgetrieben mit der Kupplung, dem Schalten und dem Lenken befassen müssen, genügt beim Automatikgetriebe eine kurze Einführung in die verschiedenen Getriebestellungen.
  • Wird der Hebel auf „D“ für „Drive“ gestellt, bewegt sich der Automatikwagen beinahe schon von selbst. So können sich Fahrschüler viel mehr auf den laufenden Verkehr konzentrieren. Durch die kürzere Führerscheindauer ist der Erwerb zudem wesentlich günstiger.
  • Ein weiterer Vorteil liegt in der Bequemlichkeit der Führung von Automatikfahrzeugen. Gerade auf langen Autobahnstrecken, im Stau oder im Stadtverkehr ist das Entfallen des ständigen Schaltens eine ungemeine Erleichterung für einen Fahrer, der einen Automatik-Führerschein machen wollte.

Klasse BE – Anhänger

Kombination aus Kraftfahrzeugen der Klasse B und Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg und einer zulässigen Gesamtmasse der Kombination von mehr als 3.500 kg. Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers ist auf 3.500 kg begrenzt.

  • Mindestalter: 18 Jahre
  • 17 Jahre beim Begleiteten Fahren
  • Vorbesitz: Klasse B erforderlich
  • Geltungsdauer des Führerscheins: 15 Jahre
  • Geltungsdauer der Fahrerlaubnis: unbefristet

B96 – Schulung

Kombination aus Kraftfahrzeugen der Klasse B und Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg und einer zulässigen Gesamtmasse der Kombination von mehr als 3.500 kg aber nicht mehr als 4250 kg.

  • Mindestalter: 18 Jahre
  • 17 Jahre beim Begleiteten Fahren
  • Vorbesitz: Klasse B erforderlich
  • Geltungsdauer des Führerscheins: 15 Jahre
  • Geltungsdauer der Fahrerlaubnis: unbefristet

Schulungsinhalt

  • Theorie: 150 Minuten (2,5 Std)
  • Praktische Übungen 210 Minuten (3,5 Std.)
  • Fahren im Realverkehr 60 Minuten (1 Std.)