Berufskraftfahrer-Grundqualifikation

Seit dem 10. September 2008 (Busfahrer) beziehungsweise dem 10. September 2009 (Lkw-Fahrer) muss jeder Fahrerlaubnis-Neubewerber, der gewerblich fahren möchte, eine „Grundqualifikation“ nachweisen. Diese Grundqualifikation kann der Fahrer auf verschiedenen Wegen erreichen.

Wer die beschleunigte Grundqualifikation absolviert, nimmt an einem Lehrgang mit 140 Stunden Unterricht einschließlich 10 Praxisstunden teil. Am Ende der beschleunigten Grundqualifikation steht eine 90-minütige theoretische Prüfung vor der für den Wohnsitz des Bewerbers zuständigen IHK. Für die beschleunigte Grundqualifikation muss man die entsprechende Fahrerlaubnisklasse nicht schon besitzen.

Sowohl für die Grundqualifikation als auch die beschleunigte Grundqualifikation gilt: Fahrer mit Wohnsitz im Inland oder mit im Inland erteilter Arbeitsgenehmigung müssen die Grundqualifikation im Inland erwerben. Die absolvierte Grundqualifikation wird durch den Eintrag der Schlüsselzahl 95 auf dem Führerschein nachgewiesen.

Fährt ein Fahrer im Güterkraft- oder Personenverkehr zu gewerblichen Zwecken ohne die Schlüsselzahl 95 beziehungsweise ohne absolvierte Grundqualifikation und/oder Weiterbildung, muss er mit einem Bußgeld (§9 BKrFQG) in Höhe von bis zu 5.000 Euro rechnen.

Die Höhe des anfallenden Buß- oder Verwarnungsgeldes für Lkw- oder Busfahrer ist im Buß- und Verwarnungsgeldkatalog festgelegt.

Diese Grundqualifikation bieten wir regelmäßig (ohne lange Wartezeiten) in unserem Ausbildungszentrum in der Emser Straße 44 – 65195 Wiesbaden an.

Wir bieten regelmäßig BKF-Kurse an.

zertifizierte Berufskraftfahrer Aus- und Weiterbildung nach AZAV in Wiesbaden

Kurstermin:

  • auf Anfrage
    täglich 09.00 – 15.30 Uhr
  • Prüfung bei der IHK im Anschluss an den Kurs

Ihr persönlicher Ansprechpartner:
Osman 0152-34372347