Theorie

Der theoretische Unterricht ist die Basis für die praktische Ausbildung. Jeder Fahrschüler muss den theoretischen Unterricht besuchen, dies ist gesetzlich geregelt.

Das heißt aber noch lange nicht, dass der theoretische Unterricht langweilig sein muss. Wir bemühen uns unseren Fahrschülern einen unterhaltsamen und informativen Unterricht zu bieten.

Wir arbeiten mit modernsten Medien wie Notebook, Beamer, Flipchart und natürlich auch mit den klassischen Medien wie Pinnwand, Kärtchen und Tafel.

Wir bieten auch zusätzlich Privatunterricht an für diejenigen die Werktags nicht am Unterricht teilnehmen können.

Umfang des theoretischen Unterrichts:

Die Theorie ist in zwei inhaltliche Hauptbereiche eingeteilt.

  1. Grundstoff: allgemeiner Teil, den jeder Fahrschüler besuchen muss.
  2. Zusatzstoff: spezifischer Teil, der speziell auf die Führerscheinklasse zugeschnitten ist.

Der theoretische Unterricht für die Klassen B, C1, D1 und D schließt die Ausbildung für die jeweilige Anhängerklasse mit ein. Somit muss für die Klassen BE, C1E, D1E und DE kein weiterer Unterricht besucht werden.

Möchte ein Fahrschüler gleichzeitig zwei Führerscheinklassen erwerben, muss der allgemeine Teil nur einmal besucht werden.

Beispiel:

Gleichzeitiger Erwerb von Klasse A und B:

Grundstoff 12 Stunden

+ Zusatzstoff A 4 Stunden

+ Zusatzstoff B 2 Stunden
———————————-
= Gesamt 18 Stunden

In der folgenden Tabelle ist der Mindestumfang für den theoretischen Unterricht dargestellt.

KlasseGrundstoffZusatzstoffGesamt
AM12214
A112 / 6*416 / 10*
A212 / 6*416 / 10*
A12 / 6*416 / 10*
B12 / 6*214 / 8*
C16612
C1 bei Vorbesitz D1 oder D628
C61016
C bei Vorbesitz C1 oder D16410
C bei Vorbesitz D628
CE61420
D161016
D1 Vorbesitz C1 oder C6410
D61824
Vorbesitz C oder D16814
Vorbesitz C161218
L12 / 6*214 / 8*
T12 / 6*618 / 12*
* Wenn ein Fahrschüler bereits eine Fahrerlaubnis (Vorbesitz) besitzt, reduziert sich der Grundstoff um 6 Stunden.
Quelle: www.degener.de

Die theoretische Prüfung muss vor der praktischen Prüfung abgelegt werden. Sollte die theoretische Prüfung nicht bestanden werden, wird man auch nicht zur praktischen Prüfung zugelassen.